Norm: AuffOG §3 Abs34.RStAG §3StV Art26 §2
Rechtssatz: 1. "Anmeldung" im Sinne des § 3 Abs 3 AuffOG liegt nur bei Angaben vor, die auch eine Konkretisierung des entzogenen Vermögens ermöglichen. 2. Zur Aktivlegitimation der Sammelstelle A. Entscheidungstexte Rkv 6/63 Entscheidungstext OGH 10.05.1963 Rkv 6/63 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: 3.RStAG BGBl 1954/23 §3VerG §27 Abs2
Rechtssatz: Dem Liquidator stehen alle den Vereinsorganen zukommenden Rechte zu, somit auch die Berechtigung zur Erhebung von Rückstellungsansprüchen für den aufgelösten Verein - soweit nicht die Bestimmungen des ersten, zweiten und dritten RStAG dem entgegenstehen. Entscheidungstexte Rkv 28/55 Entscheidungstext OGH 12.03.1955 Rkv 28/55 ... mehr lesen...