Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die "nach § 65 Abs. 1 u. 4 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) in Verbindung mit § 96 Abs. 3 SPG bestehende Verpflichtung" zur erkennungsdienstlichen Behandlung "gemäß § 77 Abs. 2 SPG auferlegt." Diese umfasse - so die belangte Behörde im Spruch: des Bescheides weiter - "gem. § 67 Abs. 1 SPG in Verbindung m. § 96 Abs. 3 SPG auch die Abnahme eines Mundhöhlenabstriches oder die Durchführung anderer geeigneter Maßnahmen zum Zwecke der E... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer zur Duldung einer erkennungsdienstlichen Behandlung, die "gem. § 67 Absatz 1 SPG in Verbindung § 96 Absatz 3 SPG auch die Abnahme eines Mundhöhlenabstriches oder die Durchführung anderer geeigneter Maßnahmen zum Zwecke der Ermittlung von genetischer Information (umfasst(." Zur Durchsetzung der festgestellten Mitwirkungsverpflichtung könne die Vorführung des Beschwerdeführers erfolgen oder unmittelba... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1 idF 2000/I/085;SPG 1991 §67 Abs1 idF 1999/I/146;SPG 1991 §96 Abs3 idF 1999/I/146;
Rechtssatz: Aus der Rechtsprechung des VwGH (vgl etwa das Erkenntnis vom 18. Februar 2003, Zl. 2001/01/0098) ist hervorzuheben, dass die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 67 Abs. 1 SPG 1991, die sich gegenüber der in § 65 Abs. 1 SPG 1991 geregelten als lex specialis erweist,... mehr lesen...