IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde der Frau A. H., G.-straße, Wien gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls– und Zwangsgewalt durch die kurzfristige Abnahme ihres Mobiltelefons und die behauptete Löschung eines Videos vor Rückerstattung, am 9.12.2017 in Wien, gegen die Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung am 24.5... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.05.2018 Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte41/01 Sicherheitsrecht20/08 Urheberrecht20/01 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art 130 Abs1 Z2EMRK Art 8EMRK Art 10SPG §82UrhG §78ABGB §19
Rechtssatz: Der Beamte ist – wie andere Personen auch – vom Zivilrecht (§ 19 ABGB) in begrenztem, nämlich verhältnismäßigen, Ausma... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG des Herrn M. F., Wien, O.-Straße, vertreten durch Rechtsanwalt, betreffend die am 25.06.2017 gegen den Beschwerdeführer gerichteten Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Identitätsfeststellung, einschließlich das Herausziehen der Kopfhörer aus den Ohren des Beschwerdeführers, die Wegweisung, Fes... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK gekürzte Ausfertigung gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Hornschall über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn O. F. gegen die am 11.8.2016 um 09.25 Uhr in Wien, K.-gasse, erfolgten Akte der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt durch die Landespolizeidirektion Wien, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 09.05.201 zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 28 Abs. 1 und 6 iVm § 31 Abs. 1 Ve... mehr lesen...