Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 24.11.2020, verbessert mit Eingabe vom 30.11.2020, erhob der – zu diesem Zeitpunkt rechtsanwaltlich vertretene – Beschwerdeführer (in weiterer Folge „BF“) eine Datenschutzbeschwerde an die Datenschutzbehörde (in weiterer Folge „belangte Behörde“ oder „DSB“), brachte darin zusammengefasst vor, dass die mitbeteiligte Partei unzulässiger Weise erkennungsdienstliche Daten seiner Person verarbeite ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stand in Verdacht, das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch nach §§ 12 zweiter Fall, 15, 302 Abs 1 StGB und die Vergehen der gefährlichen Drohung nach §§ 107 Abs 1 und 2 StGB begangen zu haben. Deswegen wurde er durch Beamte der Polizeiinspektion XXXX für das Landesamt Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) erkennungsdienstlich behandelt (AZ J-03/0397/2017), wobei von ihm ua Lichtbilder erstel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 21.03.2018 machte XXXX (Mitbeteiligter vor dem Bundesverwaltungsgericht, ehemaliger Beschwerdeführer vor der belangten Behörde) eine Verletzung im Recht auf Löschung personenbezogener Daten geltend. Dazu wurde zusammengefasst vorgebracht, dass die Beschwerdeführerin (ehemalige Beschwerdegegnerin vor der belangten Behörde) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die mitbeteiligte Partei XXXX (= Beschwerdeführer vor der Datenschutzbehörde) erhob am 29.03.2016 eine mangelhafte Datenschutzbeschwerde, die er nachträglich verbesserte, gegen die Beschwerdeführerin (= Beschwerdegegnerin vor der Datenschutzbehörde) wegen Verletzung im Recht auf Löschung, weil diese entgegen seinem Löschungsbegehren vom 08.04.2015 seine personenbezogenen Daten in der Erkennungsdienstlichen Evidenz (im Folgenden kurz EDE genan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgegenständlich ist die Frage, ob die Datenschutzbehörde (in Folge "belangte Behörde") zu Recht festgestellt hat, dass die Landespolizeidirektion Niederösterreich (in Folge auch "Beschwerdeführerin" oder kurz "BF") die mitbeteiligte Partei (in Folge kurz "mP") in ihrem Recht auf Löschung verletzt hat, indem sie das Begehren der mP, ihre durch erkennungsdienstliche Behandlung ermittelten - im gerichtlichen Verfahren nur mehr - DNA-Daten zu löschen, abgel... mehr lesen...