Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Die Festnahme des Rechtsmittelwerbers war insoweit rechtswidrig, als er in deren Zuge rassistisch beschimpft wurde. Die auf Art. 129a Abs.1 Z2 B-VG iVm § 67a Abs.1 Z2 AVG gestützte, auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Festnahme und Verwahrung an diesem Tage gerichtete Maßnahmenbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. mehr lesen...
Rechtssatz: Das bedrohliche "Auf-Tuchfühlung-Gehen" eines körperlich überlegenen Sicherheitswachebeamten im Vorfeld der Festnahme und die Anhaltung des Rechtsmittelwerbers im PAZ Linz werden als rechtswidrig erklärt; im Übrigen - hinsichtlich des Vorbringens auf rechtswidrige Festnahme und auf rechtswidriges Anlegen von Handfesseln - wird die Beschwerde hingegen als unbegründet abgewiesen. mehr lesen...