IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG des Herrn Ing. P. W., Wien, V.-gasse, wegen Verletzung in subjektiven Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien, am 21.05.2017, in 1140 Wien, durch Anhaltung, Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Verweis aus dem Sicherheitsbereich und ... mehr lesen...