Mit Schriftsatz vom 30. Oktober 1995 erhob der Beschwerdeführer gegen die Bundespolizeidirektion Wien "wegen: § 88 Abs 1 und Abs 2 SPG Verletzung des a) einfach-gesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen gem. § 87 iVm § 40 Abs. 4 SPG sowie verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes gem. Art. 3 MRK b) einfach-gesetzlich gewährleisteten Rechtes gem. § 87 iVm § 54 Abs. 3 SPG sowie verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rech... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §16 Abs1 Z1;SPG 1991 §16 Abs2;SPG 1991 §16 Abs3;SPG 1991 §28;SPG 1991 §29;SPG 1991 §33;SPG 1991 §35;
Rechtssatz: Die Frage, wie die Abwehr eines gefährlichen Angriffes zu geschehen hat, wird in § 33 SPG 1991 nur durch den rechtsförmlichen Begriff der "Ausübung unmittelbarer Befehls und Zwangsgewalt" näher beschrieben. Weitere Determinanten des zur Erreichung der Angriff... mehr lesen...