Norm: ABGB §431SpG §25 Abs4
Rechtssatz: Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch des Sitzes der übertragenden Sparkasse geht das Vermögen der übertragenden Sparkasse einschließlich der Schulden auf die übernehmende Sparkasse über. Dennoch bedarf es bei unbeweglichen Sachen in sinngemäßer Anwendung der §§ 431 und 436 ABGB der Einverleibung des Eigentumsrechtes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litaSpG §25 Abs4
Rechtssatz: Eine Anmerkung zur Ersichtlichmachung der persönlichen Verhältnisse im Sinne des § 20 lit a GBG kommt nur in Betracht, wenn die Firma bei gleichbleibendem Rechtssubjekt eine Änderung erfahren hat, nicht jedoch bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse, zum Beispiel, wenn das Vermögen der übertragenden Sparkasse durch Verschmelzung auf die übernehmende Sparkasse übergegangen ist. ... mehr lesen...