IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn M. H., vertreten durch Rechtsanwalt, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Verhängung eines Betretungsverbots für die Wohnung ... samt Umgebung am 11.6.2017 in Wien, gegen die Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung am 11.1.2018 und am 19.7.20... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.07.2018 Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art. 130 Abs1 Z2SPG §16SPG §38a Abs1
Rechtssatz: Was das vor Jahren gegen den Beschwerdeführer verhängte Betretungsverbot betrifft, so kann schon einmal dessen Rechtswidrigkeit nicht als erwiesen gelten, wurde es doch keiner rechtlichen Überprüfung durch den damals zuständi... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 2 Z 1 B-VG des Herrn Mag. Dr. G. H., Wien, ..., vertreten durch Rechtsanwalt, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Ausspruch einer Wegweisung und Verhängung eines Betretungsverbotes für die Wohnung in Wien, ..., samt Stiegenhaus und Gehsteigbereich, am 30. März 2017, um 9:35 Uhr, gegen die Landespo... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Hornschall über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn P. G., vertreten durch Frau RA, vom 23.08.2016, gegen die Amtshandlung des Betretungsverbotes durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Landespolizeidirektion Wien als belangter Behörde am 12.07.2016 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Verkündung am 13.1.2017 zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 28 Abs. 1 und 6 iVm § 3... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK gekürzte Ausfertigung gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Hornschall über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn O. F. gegen die am 11.8.2016 um 09.25 Uhr in Wien, K.-gasse, erfolgten Akte der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt durch die Landespolizeidirektion Wien, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 09.05.201 zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 28 Abs. 1 und 6 iVm § 31 Abs. 1 Ve... mehr lesen...