Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG im Instanzenzug wegen Übertretung des § 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 lit. b K-LSPG schuldig erkannt, er habe es als Inhaber eines näher bezeichneten Bauernhofes zu verantworten, dass am 20. Juni 2005 um ca. 8.00 Uhr drei Pfaue seines Tierbestandes im Garten eines näher bezeichneten Nachbargrundstücks frei herumgelaufen seien, Pflanzen zerstört und Nachbarn in unzumutba... mehr lesen...