Entscheidungen zu § 14 SPG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2000/2/16 96/01/0595

Mit Spruchpunkt I. des Bescheides vom 11. Juni 1996 verpflichtete die belangte Behörde gemäß § 65 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz 1991 (SPG) den Beschwerdeführer, sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen und an den dafür erforderlichen Handlungen mitzuwirken. In Spruchpunkt II. wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, sich zur erkennungsdienstlichen Behandlung zu einem näher angeführten Zeitpunkt beim Gendarmerieposten Oberpullendorf persönlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.02.2000

RS Vwgh 2000/2/16 96/01/0595

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §3;SPG 1991 §14;SPG 1991 §76;
Rechtssatz: § 14 SPG 1991 überantwortet die Ausübung der Sicherheitspolizei den Sicherheitsbehörden innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches (die gesonderten Zuständigkeitsbestimmungen für die erkennungsdienstliche Behandlung in § 76 SPG 1991 enthalten für die amtswegige Vornahme dieser Maßnahme keine Regelung). Dar... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.2000

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