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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §3;Rechtssatz
§ 14 SPG 1991 überantwortet die Ausübung der Sicherheitspolizei den Sicherheitsbehörden innerhalb ihres örtlichen Wirkungsbereiches (die gesonderten Zuständigkeitsbestimmungen für die erkennungsdienstliche Behandlung in § 76 SPG 1991 enthalten für die amtswegige Vornahme dieser Maßnahme keine Regelung). Daraus, dass die Zuordnung eines konkreten Vorfalles zu einem bestimmten Gebiet nicht geregelt wird, folgt, dass dann, wenn die Sicherheitsbehörden ein sicherheitspolizeiliches Verfahren, welches bescheidmäßig abzuschließen ist, durchführen, für die örtliche Zuständigkeit die subsidiär heranzuziehenden Bestimmungen des § 3 AVG Platz greifen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996010595.X01Im RIS seit
05.04.2001Zuletzt aktualisiert am
17.09.2013