Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin brachte als klagende Partei am 23.11.2020 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eine Klage auf Feststellung ein und bewertete das Klagebegehren mit EUR 20.000,00. Eine Pauschalgebühr gem. TP 1 GGG in Höhe von EUR 743,00 wurde eingezogen. Mit Schriftsatz vom 12.01.2021 dehnte die klagende Partei das Begehren auf Zahlung von EUR 1.200,00 samt Zinsen aus. In der Folge beantragte die beklagte Part... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am XXXX2018 stellten die Beschwerdeführer (BF) einen gemeinsamen Antrag auf Rückzahlung von im VerfahrenXXXX des Landesgerichts für Zivilrechtssachen XXXX zu viel bezahlten Pauschalgebühren. In diesem Verfahren hätten sie mit Klage vom 28.07.2015 als Kläger zwei beklagte Parteien auf Rechtsunwirksamkeit eines Vergleichs geklagt und den Streitgegenstand gemäß § 56 JN mit EUR 50.000 bewertet. Aufgrund einer Streitwertbemängelung sei der Streitwer... mehr lesen...