Mit der am 17.5.2006 beim Erstgericht eingelangten Räumungsklage begehrte die Klägerin die Räumung des Hotels „Villa K*****" in 8380 Jennersdorf, *****. Sie brachte dazu vor, dass die erstbeklagte P***** GmbH bis Dezember 2005 Bestandnehmerin des Hotels gewesen sein. Mit der Drittbeklagten sei eine Vereinbarung getroffen worden, wonach diese bzw. die Erst- und Zweitbeklagte das Hotel bis längstens Ende 2006 weiterführten. Seit diesem Tag würden die beklagten Parteien das gegenständlic... mehr lesen...
Norm: JN §56JN §58RATG §10 Z2RATG §7 Abs2
Rechtssatz: 1. Für den Streitwert nach der JN hinsichtlich Bestandstreitigkeiten kommt in erster Linie § 58 JN in Betracht. Wird in der Klage keine bestimmten Zinshöhe behauptet, dann ist die Bewertung des Streitgegenstandes nach § 56 Abs. 2 JN vorzunehmen. 2. Wenn der Streitwert nach dem RATG zwingend vorgegeben ist, kann eine Festsetzung der Bemessungsgrundlage in anderer Höhe mangels eines Anwendung... mehr lesen...