Begründung: Die Kläger, sämtliche Aktionäre der Beklagten, fechten in ihrer Klage einen in der außerordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 18.12.2009 gefassten Beschluss über die Erweiterung des Unternehmensgegenstands um „Investitionen in Gebäudetechnologie, Infrastruktur- und erneuerbare Energieprojekte“ sowie die entsprechende Änderung von Punkt 2 der Satzung an und beantragen, diesen Beschluss und die Satzungsänderung für nichtig zu erklären. Als Anfechtungsgründe mac... mehr lesen...
Norm: RATG §3RATG §4RATG §10 Z1RATG §10 Z14JN §55 Abs2
Rechtssatz: Die Bewertung einer Besitzstörungsklage nach § 56 Abs 2 JN hat keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage nach dem RATG. Entscheidungstexte 1 R 253/03b Entscheidungstext LG Leoben 08.09.2003 1 R 253/03b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG006... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ZPO §41 EZPO §50RATG §3RATG §12 Abs4
Rechtssatz: Bekämpft der im Berufungsverfahren mit Kapital und Zinsen unterlegene Beklagte im Revisionsverfahren nur mehr den Zinsenzuspruch, bestimmt sich die Bemessungsgrundlage unter analoger Anwendung des § 12 Abs 4 RATG. Entscheidungstexte 3 Ob 113/97g Entscheidungstext OGH 26.02.1997 3 Ob 113/97g ... mehr lesen...
Norm: EO §35 DEO §36 ERATG §3
Rechtssatz: Der für die Bemessungsgrundlage nach § 3 RATG maßgebende Wert des Streitgegenstandes der Klage nach §§ 35, 36 EO folgt dem des Exekutionsverfahrens, in dem der Anspruch betrieben wird. Entscheidungstexte 3 Ob 120/90 Entscheidungstext OGH 14.11.1990 3 Ob 120/90 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: JN §56JN §58RATG §1RATG §3RATG §7RATG §8RATG §10ZPO §448 bZPO §501ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §503 Z1 B
Rechtssatz: Wird ein Mieter auf Räumung außerhalb des Geltungsbereiches des Mietvertrages titellos benützter Räume geklagt, hat der Kläger den Streitgegenstand unabhängig von der durch den Rechtsanwaltstarif vorgeschriebenen Bemessungsgrundlage für die Rechtsanwaltskosten nach § 56 Abs 2 JN zu bewerten. Nach dieser Bewertung ist zu beurteile... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1ZPO §500 Abs2 IIHRATG §3ZPO §40
Rechtssatz: Der Ausspruch des Berufungsgerichtes über den Wert des Streitgegenstandes nach § 500 Abs 2 ZPO ist nur für die Zulässigkeit der Revision von Bedeutung. Für die Kostenberechnung ist diese Bewertung durch das Rechtsmittelgericht aber ohne Belang. Entscheidungstexte 7 Ob 228/56 Entscheidungstext OGH 05.09.1956 7 Ob 228/56... mehr lesen...
Norm: RATG §3RATG §13
Rechtssatz: Bei einem Zwischenstreit im Exekutionsverfahren sind die Kosten nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes und nicht nach der Höhe der einzutreibenden Forderung zu berechnen. Entscheidungstexte 3 Ob 563/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 3 Ob 563/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...