Norm: RATG §25 Abs4RATG TP8
Rechtssatz: Berücksichtigung von Vergleichsverhandlungen in der Dauer von 3/2 Stunden gemäß § 25 Abs 4 nach TP 8 des RATG. Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. Der
Rechtssatz: sollte nur mehr mit der führenden RS-Nummer RS0072328 zitiert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RATG TP8RATG §25 Abs4
Rechtssatz: Berücksichtigung von Vergleichsverhandlungen in der Dauer von 3/2 Stunden gemäß § 25 Abs 4 nach TP 8 des RATG. Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0072328 zitiert werden. Entscheidungstexte 2 Ob 281/68 Entscheidungstext OGH 04.10.1968 2 Ob 281/68 ... mehr lesen...