Begründung: Über das Vermögen der Gesellschaft mbH wurde am 9. 7. 2004 der Konkurs eröffnet. Schon zuvor hatte das Firmenbuchgericht mit seinem Beschluss vom 1. 7. 2004 auf Antrag einer Gläubigerin die im Firmenbuch eingetragene Alleingesellschafterin Anna Maria W***** zur Notgeschäftsführerin bestellt (§ 15a GmbHG). Gegen diesen Beschluss rekurrierte Ing. Udo W*****, der Ehemann der bestellten Notgeschäftsführerin mit der wesentlichen
Begründung: , dass seine Frau die Geschäftsant... mehr lesen...
Begründung: Die im Firmenbuch beim Landesgericht Linz zu FN 81148k eingetragene GmbH ist in Liquidation getreten. Sie verfügt derzeit über kein vertretungsbefugtes Organ. Nachdem zwei vom Gericht bestellte Notliquidatoren über ihren Antrag wieder enthoben worden waren, beantragte der Minderheitsgesellschafter (sein Geschäftsanteil beträgt 1,64 % des Stammkapitals), ihn wegen Gefahr in Verzug unverzüglich zum Notliquidator der Gesellschaft zu bestellen. Das Erstgericht wies diesen ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aGmbHG §92PSG §27 Abs1
Rechtssatz: Die Auswahl des zu bestellenden Notgeschäftsführers oder Notliquidators obliegt dem Gericht. Der Antragsteller kann eine bestimmte Person zwar vorschlagen, er hat jedoch kein subjektives Recht auf deren Bestellung. Sein Vorschlag ist vielmehr (nur) eine Anregung, der das Gericht nicht nachkommen muss. Der Antragsteller hat daher kein subjektives Recht, selbst zum Notliquidator bestellt zu werden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Imre P***** GesmbH wurde am 6. 2. 1985 im Firmenbuch eingetragen, wobei je die Hälfte der Gesellschaftsanteile den Gesellschaftern Imre P***** und Istvan B***** gehören. Erstgenannter leistete auf seinen Stammeinlagenanteil von S 250.000 einen Teilbetrag von S 208.333, der zweite Gesellschafter S 41.667. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 1. 10. 1991 (6 Nc 610/91) wurde ein Konkurseröffnungsantrag mangels Vermögens abgewiesen. Die Gesellschaft is... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aGmbHG §92
Rechtssatz: Die Bestellung eines Notliquidators nach § 15a GmbHG wird mit der Zustimmung des Notliquidators rechtswirksam. Entscheidungstexte 5 Ob 89/03d Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 89/03d Veröff: SZ 2004/25 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119046 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15aGmbHG §92
Rechtssatz: Einer Überprüfung der Notwendigkeit und der Voraussetzungen der Bestellung eines Notliquidators durch das Prozessgericht bedarf es bei Rechtswirksamkeit und Rechtskraft dieser Bestellung nicht. Das Prozessgericht ist an den rechtskräftigen Bestellungsbeschluss des Firmenbuchgerichtes gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 89/03d Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: GmbHG §92
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit der Änderung der Firma einer GmbH während der Liquidation. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7Rs374/99t. Diese ist nunmehr unter RW0000536 abrufbar. Entscheidungstexte 6 R 95/95 Entscheidungstext OLG Wien 21.09.1995 6 R 95/95 ... mehr lesen...