Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichtes ist die C*****GmbH zu FN ***** mit dem Sitz in ***** eingetragen. Handelsrechtlicher Geschäftsführer ist Dr.*****L*****. Als Stichtag für den Jahresabschluss war bis einschließlich 17.2.2006 gemäß Punkt 4. des Gesellschaftsvertrages vom 15.6.1996 der 30.Juni eingetragen. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 16.12.2005 wurde der Gesellschaftsvertrag in seinen Punkten 3. (Anpassung des Stammkapitals gemäß 1.Euro-JuBeG), 4. (Dauer der Gesells... mehr lesen...
Norm: GmbHG §49 Abs2GmbHG §82 Abs5
Rechtssatz: Liegen die Beschlussfassung der Generalversammlung einer GmbH auf Änderung des Stichtages für den Jahresabschluss und auf Einschub eines Rumpfgeschäftsjahres und die Anmeldung der Eintragung dieser Änderung zum Firmenbuch vor dem geänderten Stichtag und erfolgte die antragsgemäße Eintragung in das Firmenbuch erst nach dem geänderten Stichtag, so kann das Firmenbuchgericht die Eintragung der (später... mehr lesen...