Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 11. 1976 bis 30. 4. 2003 mit einer Karenzunterbrechung aus Anlass der Geburt ihres Kindes vom 10. 1. 1979 bis 15. 1. 1980 bei der Firma M***** GmbH (in der Folge: GmbH) mit einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt EUR 3.450 beschäftigt. Die GmbH war zuständig für die Geschäftsführung der Firma M*****gmbH & Co KG (in der Folge: KG). Einzige Arbeitnehmer der GmbH waren die Klägerin als für das Personalwesen und die Buchhaltung zuständige Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der Sohn des Firmengründers, war seit 1974 bei der A***** OHG, später GmbH beschäftigt und verblieb bis zu seinem am 31. 3. 1999 erklärten vorzeitigen Austritt wegen Vorenthaltens von Entgelt im Unternehmen der beklagten GmbH, über die am 23. 3. 1999 der Konkurs eröffnet worden war. Der Kläger hielt seit 1984 eine Stammeinlage von 12,8 %, ab 1992 von 18,75 % und ab 1996 von 25 % des Stammkapitals seiner Dienstgeberin, wobei eine Sperrminorität für de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die mit 1% an der GesmbH., ihrer Arbeitgeberin, beteiligt war, hatte bis Oktober 1999 ihren Lohn bekommen. Im November 1999 wurde ihr nur mehr das halbe Gehalt ausbezahlt. Das Dienstverhältnis wurde am 16. 1. 2000 einvernehmlich gelöst. Die Klägerin hat dem Unternehmen, dessen Geschäftsanteile zu 99 % ihr Ehemann hielt, Mitte des Jahres 1999 dreimal je ATS 60.000.- und am 12. 1. 2000 ATS 180,000.- als Darlehen gewährt. Rechtliche Beurteilung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger überlegte sich gemeinsam mit anderen Mitarbeitern der Abteilung Beregnung der R***** GmbH selbständig zu machen, als es aus wirtschaftlichen Gründen zu Umbesetzungen und Umstrukturierung dieses Unternehmens kam, und Mitarbeiter gekündigt wurden. In weiterer Folge führte dies im März 1997 zur Gründung der späteren Gemeinschuldner-GmbH. Dabei wurden die Geschäftsanteile des Klägers sowie der anderen Gesellschafter treuhändig gehalten und im Innenver... mehr lesen...