Begründung: Der Verpflichtete ist Komplementär einer KEG, welche ihrerseits Kommanditistin einer anderen KEG und Gesellschafterin einer GmbH ist. Das Bezirksgericht Frohnleiten bewilligte der Betreibenden mit Beschluss vom 26. November 2008 zur Hereinbringung von 31.849,36 EUR sA gegen den Verpflichteten die Exekution nach den §§ 331 ff EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des Anspruchs des Verpflichteten auf dasjenige, das ihm als Gesellschafter der erstgenannten KEG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte übertrug mit Notariatsakt ihren Geschäftsanteil an der "F *****-Ges.m.b.H." (in der Folge: Gesellschaft), auf den eine (zur Hälfte eingezahlte) Stammeinlage von 375.000 S entfiel, an den Mitgesellschafter Stefan K*****, der dadurch zum Alleingesellschafter wurde; dieser Gesellschafterwechsel wurde am 29. 8. 1995 im Firmenbuch eingetragen. Am 27. 9. 1996 wurde im Firmenbuch eingetragen, daß ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über die ... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei wurde am 1. 2. 1993 ins Firmenbuch eingetragen. Vom Stammkapital von S 500.000,- übernahmen der Gesellschafter Manfred U***** S 125.000,- und die Gesellschafterin Martina H***** S 375.000,-, wovon jeweils die Hälfte bezahlt war. Mit 1. 6. 1994 wurde die Gesellschafterin H***** aus dem Firmenbuch gelöscht, sodaß allein der Gesellschafter U***** mit einem Geschäftsanteil von S 500.000,- (davon einbezahlt S 250.000,-) verblieb. Mit 1. 7. 1997 wu... mehr lesen...
Norm: EO §331 CEO §331 FEO §333GmbHG §67GmbHG §68GmbHG §69GmbHG §70
Rechtssatz: Das Vermögensrecht der Gesellschaft auf Kaduzierung und Verwertung des Geschäftsanteiles eines säumigen Gesellschafters kann Gegenstand einer Exekution nach den §§ 331 ff EO sein. Die Verwertung dieses Vermögensrechtes hat nach den Vorschriften des GmbHG zu erfolgen. Die Kaduzierung des einzigen Gesellschafters ist nicht unzulässig. Entscheidungs... mehr lesen...