Begründung: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung war im Firmenbuch des Landesgerichtes Wels eingetragen. Alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer war zuletzt der als Vertreter der Rekurswerberin einschreitende Rechtsanwalt. Er hatte am 3. 9. 1998 namens der Gesellschaft einen Antrag auf amtswegige Löschung gestellt und vorgebracht, die Gesellschaft entfalte keine Tätigkeit mehr, Gesellschaftsvermögen sei nicht vorhanden, es fehle an Mitteln zur Durchführung einer förmliche... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §63 Abs3
Rechtssatz: Erfolgt die Zahlung des Einlageschuldners an einen Dritten aufgrund einer wirksamen Anweisung der Gesellschaft (ihres Geschäftsführers), wird seine Verbindlichkeit auf Einzahlung der restlichen Stammeinlage insoweit getilgt, als die Forderungen des Gesellschaftsgläubigers, die er mit seiner Zahlung tilgte, unbedenklich (unbestritten), fällig und vollwertig waren und die Gesellschaft durch die Aufrech... mehr lesen...
Norm: GmbHG §63 Abs3
Rechtssatz: Eine Erhöhung des Stammkapitals durch Aufrechnung einer bereits fälligen Darlehensforderung gegenüber der GmbH ist dann keine vollwertige Leistung und verstößt daher gegen die Gläubigerschutzvorschrift des § 63 Abs 3 GmbHG, wenn der Gegenwert dieser Forderung nicht mehr im Vermögen der GmbH steht. Entscheidungstexte 7 Ob 548/93 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gesellschafter der Firma B & L Wasseraufbereitungstechnik GesmbH waren die Kurt L GesmbH, die Firma B & L KG und der Zweitbeklagte. Geschäftsführer waren die drei Beklagten. Das Stammkapital der Gesellschaft belief sich ursprünglich auf 3 Mio. S. In der Beurkundung Geschäftszahl 5057 beurkundete Dr. Alois H, öffentlicher Notar in S, daß bei der am 16. 7. 1980 im Hause S, F-Straße 46, abgehaltenen Generalversammlung der B & L Wasseraufbereitungstechnik GesmbH in S der Proku... mehr lesen...
Der Beklagte war Geschäftsführer der Firma B GesmbH (im folgenden Gesellschaft). In der Generalversammlung vom 16. 7. 1980 beschlossen die Gesellschafter, die Kurt L GesmbH, die B Kommanditgesellschaft und Dipl.-Ing. Wolf Dieter L, das Stammkapital von 3 auf 30 Mio. S zu erhöhen und die Gesellschafterin Firma Kurt L GesmbH zur Übernahme des gesamten erhöhten Stammkapitals zuzulassen. Die Kurt L GesmbH übernahm das gesamte erhöhte Stammkapital und verpflichtete sich, diese auf sie entf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIcGmbHG §10 Abs4GmbHG §52 Abs6GmbHG §63 Abs3
Rechtssatz: Gibt der Geschäftsführer einer GmbH die nicht den Tatsachen entsprechende Erklärung ab, daß das gesamte erhöhte Stammkapital bar einbezahlt sei und zu seiner Verfügung stehe, entfällt seine Haftung für die volle tatsächlich nicht einbezahlte Summe nur dann, wenn statt Zahlung des erhöhten Stammkapitals eine Aufrechnung mit einer Forderung des Gesellschafters gegen die Ge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §63 Abs3
Rechtssatz: Ob unter bestimmten Voraussetzungen die Einbringung der Stammeinlage trotz der Bestimmung des § 63 Abs 3 GmbHG doch im Wege der Aufrechnung zulässig ist, bedeutet eine Frage der rechtlichen Beurteilung; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit möglich. Entscheidungstexte 6 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 07.09.1972 6 Ob 173/72 Ve... mehr lesen...
Am 12. November 1959 schlossen Johann H., Gustav W., Hans P. und Herbert P. einen Vertrag, durch den die Sch.-Lift Gesellschaft m. b. H. in S. gegrundet wurde. Johann H. war mit einer Stammeinlage von 100.000 S und einem Geschäftsanteil von 40%, Gustav W. mit 50.000 S und 20%, Hans P. mit 25.000 S und 10% sowie Herbert P. mit 35.000 S und 30% beteiligt. Die Gesellschaft wurde am 12. April 1960 ins Handelsregister eingetragen. Schon vorher, nämlich mit Abtretungsvertrag und Notariatsak... mehr lesen...
Die Gesellschafter B.-AG. und Marc O. haben mit notariell beurkundetem Beschluß das Stammkapital der A.-Ges. m. b. H. von 4.000.000 S auf 6.000.000 S erhöht, und zwar "durch Verrechnung eines von der Gesellschafterin B.-AG. gewährten Kredites von 1.000.000 S" und durch Heranziehung von 1.000.000 S aus der freien Rücklage und Umwandlung dieser Rücklage in Stammkapital, so daß von dem neuen Stammkapital von 2.000.000 S die B.-AG. 1.980.000 S und Marc O. 20.000 S übernehme, daher das auf... mehr lesen...
Norm: GmbHG §6a Abs1GmbHG §10 Abs2GmbHG §52 Abs6GmbHG §63 Abs3
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Stammkapitalserhöhung durch Verrechnung einer Forderung eines Gesellschafters und durch Einbeziehung einer freien Rücklage in das Stammkapital. Entscheidungstexte 6 Ob 327/61 Entscheidungstext OGH 04.10.1961 6 Ob 327/61 Veröff: EvBl 1962/685 S 74 = JBl 1962,2... mehr lesen...