Norm: GmbHG §61 Abs2Sbg TourismusG §6 Abs1
Rechtssatz: Die Durchgriffshaftung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung setzt die Verletzung "deliktstypischer" Sorgfaltspflichten voraus. Wenn öffentlich-rechtliche Tourismusverbände ihre Aufgaben auf eine nur mit dem Mindestkapital ausgestattete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter sie sind, auslagern, jährliche Beitragszahlungen der Gesellschafter ver... mehr lesen...
Norm: AktG §15AktG §48GmbHG §61 Abs2
Rechtssatz: Ein Haftungsdurchgriff im (faktischen) Konzern auf die Muttergesellschaft kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn die Muttergesellschaft von ihrem pflichtgebundenen Leitungsrecht und Weisungsrecht Gebrauch macht, sondern nur dann, wenn diese bei der Einflussnahme auf die Tochtergesellschaft die Sorgfaltspflichten bei der Verwaltung fremden Vermögens verletzt hat. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: GmbHG §61 Abs2
Rechtssatz: Zur Durchgriffshaftung wegen "qualifizierter Unterkapitalisierung" (hier verneint). Entscheidungstexte 8 Ob 629/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1994 8 Ob 629/92 8 ObA 98/00w Entscheidungstext OGH 12.04.2001 8 ObA 98/00w Vgl auch; Beisatz: Hier: Zur Durchgriffshaftung im (faktischen) Konz... mehr lesen...
Norm: ABGB §26GmbHG §15GmbHG §61 Abs2
Rechtssatz: Unter Durchgriffshaftung wird die private Zusatzhaftung von Verbandsmitgliedern für Schulden der Verbandsperson verstanden. Aus Anlaß der Haftungserstreckung wird der mit der selbständigen Rechtsperson verbunden Schutzschild der Haftungsbeschränkung zur Seite geschoben, so daß Gesellschaftsgläubiger zusätzlich die Mitglieder der Gesellschaft persönlich mit ihrem Privatvermögen in Anspruch nehmen... mehr lesen...