Norm: GmbHG §41 Abs1 Z2GmbHG §52
Rechtssatz: Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Gesellschafter ist auch bei der Kapitalserhöhung zu beachten. Durch einen Beschluß der Generalversammlung können zwar alle bisherigen Gesellschafter von der Übernahme der neuen Stammeinlagen ausgeschlossen werden, wenn sie nicht nach den Satzungen ein Bezugsrecht haben; ein Beschluß auf Ausschließung einzelner Gesellschafter bedeutet aber eine Verletzung des Gru... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41 Abs1 Z2GmbHG §52 ffGmbHG §70GmbHG §72 ffJN §1SEBG §16SEBG §19SEBG §24 ffZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur der Nachschüsse. Die Einbeziehung eingezahlter Nachschüsse in das Stammkapital ist eine Kapitalerhöhung. - Faßt eine GmbH einen einheitlichen Beschluß, der auf Genehmigung der Schillingeröffnungsbilanz und auf Umstellung des Stammkapitals lautet, sind aber bei dieser Gelegenheit auch eingezahlte Nachschüsse in ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §41GmbHG §523.RStG §1 Abs13.RStG §2 Abs13.RStG §153.RStG §23 Abs1
Rechtssatz: Der Gesellschafter einer GmbH, der auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung, das Stammkapital um seine Einlage herabzusetzen, aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, kann seinen Rückstellungsanspruch nicht gegen die Gesellschaft nach § 41 GmbHG geltend machen, sondern muß ihn gegen die an der Beschlußfassung beteiligten Gesellschafter, die die Ge... mehr lesen...
Norm: GmbHG §6aGmbHG §52
Rechtssatz: Auf die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke und in den Grenzen einer Fusion hat § 6 a Abs 1 GmbHG keine Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 205/32 Entscheidungstext OGH 23.02.1932 1 Ob 205/32 Veröff: SZ 14/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0060057 ... mehr lesen...