Begründung: Mit dem vom Minderheitsgesellschafter der A.***** Gesellschaft mbH i. L. "als Vertreter der Gesellschaft" gegen die beklagten Liquidatoren erhobenen Klage wird ein Ersatzanspruch gemäß § 48 Abs 1 GmbHG iVm § 92 Abs 1 GmbHG mit der Behauptung der Auszahlung einer Provision in einer gegen eine bestehende Herabsetzungsvereinbarung verstoßenden Höhe geltend gemacht. Die Beschlußfassung über die Geltendmachung dieses Schadenersatzanspruches sei abgelehnt worden. Die Bek... mehr lesen...
Norm: GmbHG §48
Rechtssatz: Die in § 48 GmbHG erwähnte Minderheit ist in Prozessen betreffend Anspruch der dort genannten Art Partei, macht aber Anspruch der Gesellschaft (auch gegen Liquidatoren) geltend, solange die Parteistellung der Minderheit strittig ist, muß ihr bis zur Klärung dieser Vorfrage eine solche Stellung und damit auch ein Rechtsmittelrecht zuerkannt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §48
Rechtssatz: Für die Klage gemäß § 48 Abs 1 GmbHG ist die Bestellung von Notgeschäftsführern oder Kuratoren für die Gesellschaft im Gesetz nicht vorgesehen, weil diese Klage nicht von der Gesellschaft, sondern nur von der Minderheit der Gesellschafter erhoben werden kann. Entscheidungstexte 7 Ob 621/92 Entscheidungstext OGH 12.11.1992 7 Ob 621/92 Veröff: ecole... mehr lesen...
Die Streitteile und Alfred S sind Gesellschafter der Anton S & Co. GesmbH. Das Stammkapital beträgt 200 000 S. Davon entfallen eine Stammeinlage von 160 000 S auf die Beklagte und Stammeinlagen von je 20 000 S auf die Klägerin und Alfred S. In der Generalversammlung der Anton S & Co. GesmbH vom 3. 7. 1978 stellte die Klägerin den Antrag, sie zu bevollmächtigen, namens der Gesellschaft eine Klage gegen die Beklagte und den geschäftsführenden Gesellschafter Anton S wegen ihrer z... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25GmbHG §35GmbHG §38GmbHG §41GmbHG §48
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Klage der Gesellschafterminderheit gegen einen Geschäftsführer nach § 48 Abs 1 GmbHG kann sich dieser nicht auf eine erst nach der Anmeldung des Anspruches (§ 38 Abs 3 GmbHG) erfolgte Entlastung durch die Mehrheit berufen. Entscheidungstexte 1 Ob 775/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 1 Ob 7... mehr lesen...
Mit ihrer am 13. Dezember 1976 eingebrachten Klage begehrten die vier klagenden Parteien (J O Gesellschaft m. b. H. und drei ihrer Gesellschafter), den Beklagten J O schuldig zu erkennen, jede Geschäftsführertätigkeit für die J O Gesellschaft m. b. H. zu unterlassen; sie stellten das Eventualbegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, jede Alleinvertretung der J O Gesellschaft m. b. H. ohne Mitwirkung eines weiteren Geschäftsführers zu unterlassen. Die klagenden Parteien beantragt... mehr lesen...
Norm: GmbHG §48
Rechtssatz: Zur Anwendung des § 48 GmbHG. Entscheidungstexte 3 Ob 136/23 Entscheidungstext OGH 28.03.1923 3 Ob 136/23 Veröff: SZ 5/71 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 575/77 Beisatz: Auch die Klage nach § 48 GmbHG ist formell namens der Minderheit (nicht eines Einzelgesellschafters) zu erheben, ve... mehr lesen...