Norm: GmbHG §30j Abs5
Rechtssatz: Der OGH teilt zur Frage der Gesetzmäßigkeit der mangelnden Angabe von Betragsgrenzen im Gesellschaftsvertrag für die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürftigen Geschäfte der Gesellschaft in den Fällen des § 30 j Abs 5 Z 4-6 GmbHG die in Beziehung auf die Übergangsbestimmung des Art V Abs 3 GesRÄG vertretene Ansicht, daß nach dem eindeutig erkennbaren wahren Sinn der unzweifelhaft mißglückten Formulierung des ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §30j Abs5
Rechtssatz: Der OGH sieht in der Anordnung des § 30 j Abs 5 GmbHG in Beziehung auf die in den Z 4-6 angeführten Geschäfte, daß der Gesellschaftsvertrag Betragsgrenzen festzusetzen "hat", eine auf die Gültigkeit eines widersprechenden Satzungsbeschlusses einflußlose lex imperfekta; die wahre Sanktion auf diesen Mangel des Gesellschaftsvertrages ist in der Übergangsbestimmung des Art V Abs 3 GesRÄG zu sehen, wonach als Folge... mehr lesen...