Norm
GmbHG §30j Abs5Rechtssatz
Der OGH teilt zur Frage der Gesetzmäßigkeit der mangelnden Angabe von Betragsgrenzen im Gesellschaftsvertrag für die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürftigen Geschäfte der Gesellschaft in den Fällen des § 30 j Abs 5 Z 4-6 GmbHG die in Beziehung auf die Übergangsbestimmung des Art V Abs 3 GesRÄG vertretene Ansicht, daß nach dem eindeutig erkennbaren wahren Sinn der unzweifelhaft mißglückten Formulierung des maßgeblichen Gesetzeswortlautes ab 31.12.1983 alle in den vorerwähnten Bestimmungen genannten Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrates zu unterwerfen sind, soweit in der Satzung keine Betragsgrenzen festgesetzt wurden, und daß auch nach dem 31.12.1983 neugefaßte Gesellschaftsverträge, keine die Gültigkeit
dieser Beschlußfassung berührenden Betragsgrenzen für die Gültigkeit
dieser Beschlußfassung berührenden Betragsgrenzen für die gemäß § 30 j Abs 5 Z 4-6 GmbHG aufsichtsratszustimmungspflichtigen Geschäfte angeben müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0059893Dokumentnummer
JJR_19911219_OGH0002_0080OB00595_9000000_009