Begründung: Die F***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in U***** ist im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz zu FN ***** eingetragen; sie ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs 3 UGB. Die F***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in U***** ist im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz zu FN ***** eingetragen; sie ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des Paragraph 221, Absatz 3, UGB. Am 13. 3. 2007 legte ihr Geschäftsführer... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22 Abs3
Rechtssatz: Nach § 22 Abs 3 GmbHG besteht allgemein eine Pflicht des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Aufstellung und Übersendung eines Gewinnverteilungsvorschlags. Der Gewinnverteilungsvorschlag hängt sachlich nicht unmittelbar mit dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Einsichtsrechts zusammen. Vielmehr hat der Geschäftsführer im Hinblick auf geplante Geschäftsführungsmaßnahmen über die Fina... mehr lesen...
Norm: GmbHG §22 Abs3GmbHG §76 Abs4GmbHG §93 Abs4
Rechtssatz: Der Gläubiger eines Gesellschafters einer GesmbH, dem die Exekution durch Pfändung und Verwertung von dessen Geschäftsanteil bewilligt worden ist, kann nicht unmittelbar aus dessen Verwaltungsrechten abgeleitete Rechte des Gesellschafters für sich in Anspruch nehmen, er ist vielmehr auf die ihm durch die Exekutionsordnung vorgegebenen Möglichkeiten beschränkt. Ein aus den Bestimmunge... mehr lesen...