RS OGH 2008/4/10 6Ob33/08h

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Veröffentlicht am 10.04.2008
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Norm

GmbHG §22 Abs3

Rechtssatz

Nach § 22 Abs 3 GmbHG besteht allgemein eine Pflicht des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Aufstellung und Übersendung eines Gewinnverteilungsvorschlags. Der Gewinnverteilungsvorschlag hängt sachlich nicht unmittelbar mit dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Einsichtsrechts zusammen. Vielmehr hat der Geschäftsführer im Hinblick auf geplante Geschäftsführungsmaßnahmen über die Finanzierungserfordernisse Bescheid zu wissen und sachgerechte Entscheidungen zu empfehlen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123570

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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