Begründung: Die A***** Brüder T***** Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 22. 3. 1999 der Konkurs eröffnet wurde, ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, bestehend aus dem Grundstück Nr. 206 im Ausmaß von 18235 m2 (Baufläche/Gebäude 4498 m2; Baufläche/befestigt 7032 m2; Baufläche/begrünt 6705 m2). Am 11. 1. 2001 begehrten die Antragsteller aufgrund des Kaufvertrages vom 20. 11. 2000, der Baulandbestätigung vom 6. 12. 2000 und des ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat am 21. 8. 1989 bei der Beklagten S 1,380.000 in Wertpapieren veranlagt. Die Beklagte verpflichtete sich unter anderem, die in einem Depot erliegenden Wertpapiere mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten. Das Depot wurde bei der Beklagten anonym unter einem Losungswort geführt. Die in der Wertpapierabteilung tätige Angestellte der Beklagten händigte der Klägerin jeweils handschriftliche - positi- ve - Zwischenbewertungen des Depots aus... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat am 25. 2. 1999 von der R*****gesellschaft m. b. H. in Liquidation die mit zahlreichen Pfandrechten, darunter ein Zwangspfandrecht des nunmehrigen Revisionsrekurswerbers, belastete Liegenschaft EZ ***** gekauft. Dieser Vertrag hat folgenden Wortlaut: KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen: 1. der R*****gesellschaft m.b.H. in Liquidation mit dem Sitz in *****, diese als Verkäuferin und als solche im folgenden kurz bezeichnet, einerseits; und... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs5GmbHG §18 Abs6
Rechtssatz: Die mit dem EU-GesRÄG neu geschaffenen Vorschriften des § 18 Abs 5 und 6 GmbHG, wonach selbst die Gültigkeit eines vom Alleingesellschafter mit der von ihm vertretenen Gesellschaft abgeschlossenen außergewöhnlichen Insichgeschäfts nicht anzuzweifeln ist, wenn hierüber unverzüglich eine Urkunde errichtet wurde, gelten nicht für den Fall einer Doppelvertretung. Der Gesetzeswortlaut erfaßt nur die vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8.Oktober 1979 beschlossen der Kläger und Hans P***, die zu je 50 % am Stammkapital der beklagten Partei beteiligt waren, in einer außerordentlichen Generalversammlung die neue Fassung des Gesellschaftsvertrages. Die Punkte 6 und 7 des neu gefaßten Vertrages lauten auszugsweise wie folgt: "6. Die Generalversammlung Die Generalversammlung kann durch jeden Gesellschafter.......einberufen werden....... Sämtliche B... mehr lesen...
Begründung: Am 8.10.1979 beschlossen Ing. Hannes N*** und Hans P***, die zu je 50 % am Stammkapital der "A***" Mineralölhandels-Gesellschaft mbH (im folgenden kurz Gesellschaft) beteiligt waren, in einer außerordentlichen Generalversammlung die neue Fassung des Gesellschaftsvertrages. Die Punkte 6 und 7 des neu gefaßten Vertrages lauten auszugsweise wie folgt: "6. Die Generalversammlung Die Generalversammlung kann durch jeden Gesellscha... mehr lesen...