Begründung: 1.1. Gemäß Art141 Abs1 lita B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof ua. über die Anfechtung von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern, so auch zum Nationalrat (VfSlg. 14556/1996). 1.2.1. Mit einem auf diese Bestimmung gestützten und beim Verfassungsgerichtshof eingereichten Schriftsatz beantragt der Anfechtungswerber, "die Nationalratswahl 1999 nach angeregter ... Normbehebung ... ab einschließlich der Ebene des zweiten Ermittlungsverfahrens für nichtig zu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs2B-VG Art141 Abs1 litaVfGG §67 Abs2NRWO 1992 §2 Abs1NRWO 1992 §4NRWO 1992 §96 Abs2NRWO 1992 §102 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtung der Nationalratswahl 1999 wegen
Nichtzuweisung eines Mandates mangels Legitimation; keine Bedenken
gegen eine Bestimmung der NRWO 1992 über die Zuweisung der Mandate an
die Bewerber der Landesparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen ... mehr lesen...