Begründung: 1.1.1. Mit seinem auf Art140 (Abs1 letzter Satz) B-VG gestützten Antrag ficht der Antragsteller einzelne Bestimmungen der "Nationalratswahlordnung 1992 idgF" als verfassungswidrig an, und zwar die §§4, 96 Abs2, 97, 100 Abs1 und 2, 101, 102, 107 Abs2, 3, 7 und 8 sowie die Anlage 1. 1.1.2. Zur Antragslegitimation führt der Antragsteller sinngemäß aus, daß ihm ein anderer zumutbarer Weg der Rechtsverfolgung nicht zur Verfügung stehe; die angefochtenen Bestimmungen b... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art141 Abs1NRWO 1992 §4NRWO 1992 §96, §97, §100 f, §107
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
der NRWO 1992 mangels Legitimation; Möglichkeit der Initiierung einer
Wahlanfechtung
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §4, §96 Abs2, §97, §100 Abs1 und A... mehr lesen...