Entscheidungsgründe: 1.1. Am 23. November 1986 fand die mit V der Bundesregierung vom 26. September 1986, BGBl. 517/1986, ausgeschriebene Wahl zum Nationalrat statt. Der Wahl lagen im - für dieses Wahlanfechtungsverfahren ausschließlich relevanten - Wahlkreis 3 (Niederösterreich) von folgenden Wählergruppen eingebrachte und gemäß §52 Nationalrats-Wahlordnung 1971, BGBl. 391/1970 idF BGBl. 232/1984, (NRWO 1971) von der zuständigen Kreiswahlbehörde am 28. Oktober... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art26 Abs1B-VG Art95 Abs1B-VG Art140 Abs1B-VG Art141 Abs1 litaNRWO 1971 §45NRWO 1971 §45 Abs2NRWO 1971 §49 Abs1 letzter SatzVfGG §67 Abs1VfGG §67 Abs2
Leitsatz: Anfechtung der Wahl zum Nationalrat 1986;
die Anfechtungslegitimation einer Wählergruppe, soweit die
Gültigkeit des eingereichten Wahlvorschlages das Ergebnis der
Wahlanfechtung mitbestimmt, hängt nicht zusätzlich davon ab, ob
di... mehr lesen...