Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 25. März 1983 begehrte W St mit fristgerechtem Einspruch beim Gemeindeamt Großstübing, politischer Bezirk Graz-Umgebung, die Streichung des Dr. K G aus dem dort aufliegenden Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl vom 24. April 1983 gemäß §31 iVm. §28 Abs2 NRWO 1971. 1.1.2. Die Gemeindewahlbehörde Großstübing wies diesen Einspruch mit Entscheidung vom 30. März 1983 gemäß §33 NRWO 1971 ab. Die Einspruchsentscheidung wurde dem Einspruchswerber W S... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/04 Wahlen
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungAVG §32 Abs1NRWO 1971 §35 Abs1NRWO 1971 §35 Abs2 letzter SatzNRWO 1971 §118 Abs1 Beachte ebenso B316/83 vom selben Tag
Rechtssatz: Nationalratswahlordnung 1971; Sachentscheidung über eine verspätet eingebrachte Berufung gegen eine Einspruchsentscheidung über die begehrte Streichung aus dem Wählerverzei... mehr lesen...