Begründung: Das Erstgericht erklärte das Urteil des Landgerichts München I vom 20. November 1997, 6 O 17798/97, für Österreich für vollstreckbar und bewilligte der Betreibenden gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 1,407.105,84 S = 102.258,37 EUR sA die Forderungsexekution. Das Erstgericht erklärte das Urteil des Landgerichts München römisch eins vom 20. November 1997, 6 O 17798/97, für Österreich für vollstreckbar und bewilligte der Betreibenden gegen d... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §83 AfEO idF EO-NOv 2000 §84 Abs2 Z2EuGVÜ Art2EuGVÜ Art16EuGVÜ Art31EuGVÜ Art36Art 36 LGVÜ
Rechtssatz: Im Vollstreckbarerklärungsverfahren können vor dem Gericht des Vollstreckungsstaats
Gründe: , auf Grund derer der Unterhaltsanspruch nachträglich erloschen sein oder sich vermindert haben soll, nicht mit dem Rechtsbehelf des Art 36 EuGVÜ geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte das rechtskräftige und vollstreckbare Versäumnis-Urteil des deutschen Amtsgerichts Duisburg (im Folgenden Titelgericht) vom 27. Mai 1991 (richtig: 1999), AZ 37 F 256/98 (im Folgenden Titelurteil), in Österreich für vollstreckbar. Mit diesem Urteil wurde der Verpflichtete als ehelicher Vater der beiden Betreibenden u.a. zu Punkt 3. verhalten, an die Erstbetreibende zum Ersten eines jeden Monats vom 1. März 2000 an 142 % des jeweiligen Regelbetrags... mehr lesen...