Norm
EO §35 KRechtssatz
Im Vollstreckbarerklärungsverfahren können vor dem Gericht des Vollstreckungsstaats Gründe, auf Grund derer der Unterhaltsanspruch nachträglich erloschen sein oder sich vermindert haben soll, nicht mit dem Rechtsbehelf des Art 36 EuGVÜ geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116739Im RIS seit
17.08.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2018