Norm: NotariatsaktsG §1 Abs1 litdNO §69 Abs1aNZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Als Vollmacht zum Insichgeschäft bedurfte die vom Kommanditisten dem Abschluss des Schenkungsvertrags erteilte Zustimmung auch nicht des für die Gültigkeit eines Schenkungsvertrags ohne wirkliche Übergabe zufolge § 1 Abs 1 lit d NotAktsG erforderlichen Notariatsakts. Zufolge § 69 Abs 1a NO genügt nämlich eine Vollmacht nach Abs 1 auch zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser und seine Ehegattin waren Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** Katastralgemeinde G***** mit den Grundstücken Nr 1068/1 Garten und Nr 1068/2 Baufläche. Mit Notariatsakt vom 4. 11. 1992 schenkten sie ihre Hälfteanteile den Beklagten je zur Hälfte auf den Todesfall. Die Beklagten nahmen die Schenkung an; der Erblasser und seine Ehegattin verzichteten ausdrücklich darauf, die Schenkung zu widerrufen. Geschenkgeber und Geschenknehmer unterschrieben den... mehr lesen...
Norm: ABGB §1005NO §69 Abs1a
Rechtssatz: Für den Abschluss eines Schenkungsvertrags auf den Todesfall genügt eine nach § 69 Abs 1 NO beglaubigte Vollmacht, sofern in der Vollmacht der rechtsgeschäftliche Vorgang genannt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 19/01z Entscheidungstext OGH 30.01.2001 4 Ob 19/01z Veröff: SZ 74/17 5 Ob 110/13g Entsc... mehr lesen...