Norm
ABGB §1005Rechtssatz
Für den Abschluss eines Schenkungsvertrags auf den Todesfall genügt eine nach § 69 Abs 1 NO beglaubigte Vollmacht, sofern in der Vollmacht der rechtsgeschäftliche Vorgang genannt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0037978Im RIS seit
01.03.2001Zuletzt aktualisiert am
01.03.2016