Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein slowenischer Staatsangehöriger, gründete im Dezember 1990 in Wien die P***** GmbH, deren Übersiedlung nach Kärnten, wo sie in der Folge das Restaurant Seetal im Alpenhotel Goldeck betrieb, der (am 29. 1. 1999 verstorbene, in der Folge indessen weiterhin so bezeichnete) Beklagte als öffentlicher Notar abwickelte. Dieses Hotel ist ein auf der dem Robert und der Elfriede H***** je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** errichtetes ... mehr lesen...
Norm: GBG §33 Abs1 litaNO §2NO §36NO §55ZPO §292
Rechtssatz: Ein Notariatsakt ist nur insoweit eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 33 Abs 1 lit a GBG (vgl auch § 292 Abs 1 ZPO), als er von einem öffentlichen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse aufgenommen wurde und mit dem im § 32 GBG vorgeschriebenen Erfordernissen versehen ist; es gehört aber nicht zu den Amtsbefugnissen eines öffentlichen Notars, in einem Notariatsakt das V... mehr lesen...
Mit beglaubigter Vollmacht vom 21. Mai 1970 erteilte Johann F (Inhaber einer "Finanzkanzlei" in X) der Ingrid B (Kreditvermittlerin in Y) "Prozeßvollmacht" und bevollmächtigte sie insbesondere, Einverleibungs-, Vorrangseinräumungs- und Löschungserklärungen abzugeben, Gesuche um Bewilligung grundbücherlicher Eintragungen und Rangordnungsanmerkungen jeder Art zu unterfertigen und unbewegliche Sachen und Rechte zu veräußern, zu verpfänden oder entgeltlich oder unentgeltlich zu übernehmen... mehr lesen...
Norm: NO §2NO §79ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Die auf eine Privaturkunde gesetzte notarielle Beurkundung der Unterschrift ist eine öffentliche Urkunde. Dagegen ist der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 241/74 Entscheidungstext OGH 14.11.1974 2 Ob 241/74 Veröff: SZ 47/127 2 Ob 365/97h Ent... mehr lesen...