Norm: AußStrG §16 BII2oGKG §1GKG §3NO §111
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit bei Beurteilung der Frage, ob letztwillige Anordnungen ausschließlich durch den im Verlassenschaftsverfahren bestellten Gerichtskommissär kundzumachen sind oder ob hiezu auch ein anderer Notar zum Gerichtskommissär bestellt werden kann. Entscheidungstexte 7 Ob 692/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 692/78 ... mehr lesen...
Norm: NO §111NO §155NO §157
Rechtssatz: Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Strafgesetzes über die Verjährung auf Ordnungswidrigkeiten und Disziplinarvergehen. Verspätete Vorlage eines von einem Notar verwahrten Privattestamentes an das Verlassenschaftsgericht. Entscheidungstexte Ds 50/24 Entscheidungstext OGH 27.11.1924 Ds 50/24 Veröff: SSt IV/117 ... mehr lesen...