Norm: MilStG §20
Rechtssatz: Auch eine mit Mißhandlungsvorsatz zugefügte schwere Körperverletzung (§§ 83 Abs 2, 84 Abs 1 StGB) kommt als Grunddelikt für den Tatbestand des § 20 MilStG in Betracht. Entscheidungstexte 9 Os 111/81 Entscheidungstext OGH 10.11.1981 9 Os 111/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: MilStG §20
Rechtssatz: Unter einer Zusammenrottung ist eine räumliche Verbindung von mindestens drei Personen zum Zwecke gemeinsamen tätlichen Vorgehens gegen den militärischen Vorgesetzten zu verstehen. Entscheidungstexte 9 Os 111/81 Entscheidungstext OGH 10.11.1981 9 Os 111/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 9. Dezember 1959 geborene Polizeischüler Friedrich B, der am 2. Februar 1959 geborene Landwirt Josef A und der am 20. Juli 1953 geborene Kraftfahrer Josef C 1.) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und 2.) des Verbrechens des gemeinschaftlichen Angriffs auf militärische Vorgesetzte nach § 20 MilStG schuldig erkannt, weil sie 1.) in der Zeit vom 3. September bis 8. September 1979 im Gemeindegebiet Rohrau - als... mehr lesen...