Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 21. April 2005 wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung gemäß § 48 Abs. 1 lit. a, § 63 Abs. 1 Maß- und Eichgesetz - MEG, BGBl. Nr. 152/1950 idF BGBl. I Nr. 146/2002 für schuldig erkannt; es wurde über ihn gemäß § 63 Abs. 1 leg. cit. eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.000,--, für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 61 Stunden verhängt. Ferner wurde der Beschwerdeführer gemäß § 64 VS... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §48 Abs1 lita;MEG 1950 §63 Abs1;MEG 1950 §7 Abs2;MEG 1950 §8 Abs1 Z3 litb;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/04/0130 E 15. Oktober 2003 RS 2 Stammrechtssatz Um dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z. 1 VStG im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E vom 6.11... mehr lesen...