Im Beschwerdefall besteht (ungeachtet der verschiedenen Beschwerdeführerinnen) ein Sachzusammenhang zwischen dem erst- und dem zweitangefochtenen Bescheid. Da der erstangefochtene Bescheid ein im zweitangefochtenen Bescheid behandeltes (Teil)Problem berührt, wird - ungeachtet der zeitlichen Abfolge - zunächst unter A) das mit dem zweitangefochtenen Bescheid später abgeschlossene und sodann unter B) das mit dem erstangefochtenen Bescheid früher abgeschlossene Verfahren dargestellt. Als... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214 impl;GehG/Gemeindebeamten Tir 1970 §15 Abs6;GehG/Tir 1998 §15 Abs6 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0141
Rechtssatz: Wurde eine Nebengebühr (hier: Überstunden) im Pauschalierungsbescheid für die Dauer eines Jahre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberbrandrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Er ist Sachbearbeiter des Brand- und Katastrophenhilfsdienstes der Feuerwehr der Stadt Linz, weiters Stellvertreter des Dienststellenleiters, stellvertretender Kommandant der Berufsfeuerwehr Linz, stellvertretender Kommandant des Pflichtbereiches Linz sowie stellvertretender Bezirksfeuerwehrkommandant. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens war dem ... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;LBG OÖ 1954 §1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0065 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses liegt darin, daß Personen in einem grundsätzlich lebenslangen Dienstverhältnis in Bindun... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: LBG OÖ 1954 §1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/16 93/12/0305 5 Stammrechtssatz Die aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis abgeleiteten Rechte und Pflichten sind im Gegensatz zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen - sofern nicht Gestaltungsrechte gesetzlich ausdrücklich eingeräumt sind - weder v... mehr lesen...