Entscheidungen zu § 81 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1978/1/10 3Ob536/77

Entscheidungsgründe: Mit der am 30. Juni 1969 überreichten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten nach Klagsänderung (AS 373, 582) zuletzt die Zahlung von S 928.457,- samt stufenweise berechneten Verzugszinsen. Zur
Begründung: dieses Begehrens brachte der Kläger im Wesentlichen vor: Er sei seit Juni 1948 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt gewesen und am 21. Juli 1956 bei Fortdauer des Angestelltenverhältnisses zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Mit... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.01.1978

RS OGH 1978/1/10 3Ob536/77

Norm: AktG §70AktG §81
Rechtssatz: Da eine Geschäftsverteilung auf dem gegenseitigen Vertrauen der Vorstandsmitglieder beruht, genügt ein Mitglied gewöhnlich seiner allgemeinen Aufsichtspflicht dadurch, daß es sich auf den Sitzungen des Gesamtvorstandes über die Tätigkeit und Vorkommnisse in anderen Geschäftsbereichen Gewißheit verschafft. Erst wenn Verdacht besteht, daß im Arbeitsbereich eines anderen Vorstandsmitgliedes Mißstände vorliegen, m... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.01.1978

RS OGH 1956/3/26 IIZR57/55

Norm: AktG §75AktG §81
Rechtssatz: a) Jedes Vorstandsmitglied einer AG ist dem Aufsichtsrat gegenüber zu unbedingter Offenheit verpflichtet. b) Die unberechtigte fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstandsmitglieds kann als ordentliche Kündigung angesehen werden. Veröff: NJW 1956,906 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0103140 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1956

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