Norm: AktG §42AktG §150
Rechtssatz: 1) Wird im Zuge der Kapitalerhöhung einer schon zu diesem Zeitpunkt zahlungsfähigen AG, die auch danach weiterhin nur einen Aktionär hat, eine überbewertete Sacheinlage eingebracht, besteht kein Anspruch der AG (beziehungsweise des Masseverwalters) gegen den Sacheinlagenprüfer, vermögensmäßig so gestellt zu werden, als wäre die Einlage vollwertig gewesen. 2) Direkte Ersatzansprüche gegen den Sacheinlagenprüfe... mehr lesen...