Norm
AktG §42Rechtssatz
1) Wird im Zuge der Kapitalerhöhung einer schon zu diesem Zeitpunkt zahlungsfähigen AG, die auch danach weiterhin nur einen Aktionär hat, eine überbewertete Sacheinlage eingebracht, besteht kein Anspruch der AG (beziehungsweise des Masseverwalters) gegen den Sacheinlagenprüfer, vermögensmäßig so gestellt zu werden, als wäre die Einlage vollwertig gewesen.
2) Direkte Ersatzansprüche gegen den Sacheinlagenprüfer können Neugläubigern zustehen, die aufgrund der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch auf eine entsprechende Kapitalausstattung vertraut haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123693Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008