Mit Bescheid vom 20. Mai 1992 setzte die Interessentenbeitragsstelle (§ 27 Abs. 5 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989 - im folgenden: O.ö. TourismusG 1990) gegenüber der Beschwerdeführerin den Interessentenbeitrag für das Kalenderjahr 1991 "aufgrund des nach Paragraph 144 O.ö. Landesabgabenordnung von Amts wegen geschätzten steuerbaren Umsatzes in Höhe von S 20.000.000.00, der Ortsklasse A, Beitragsgruppe 3, 0,20 %, in Höhe von S 40.000.00" fest. Mit Bescheid vom 2... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: AktG 1965 §233;Maßnahmen Bereich Bundesstraßengesellschaften 1992 §1 Abs1;Maßnahmen Bereich Bundesstraßengesellschaften 1992 §2 Abs4;
Rechtssatz: Das Zustandekommen der Verschmelzung von Aktiengesellschaften (hier von Bundesstraßengesellschaften nach § 1 Abs 1 des Bundesgesetzes betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaf... mehr lesen...
Mit insgesamt 12 Bescheiden, jeweils vom 31. Oktober 1991, hat das Landesabgabenamt Salzburg der Beschwerdeführerin für die "Gemeinde Salzburg" sowie die Fremdenverkehrsverbände Flachau, Zederhaus und St. Michael/Lungau ausgehend von nachstehenden Bemessungsgrundlagen für die Jahre 1989, 1990 und 1991 folgende Fremdenverkehrsbeiträge aufgrund folgender Berechnung vorgeschrieben: "1989: Vom beitragspflichtigen Gesamtumsatz 1987 entfallen auf Salzburg 32,4 % S 35.892.324,-- ... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: AktG 1965 §233;Maßnahmen Bereich Bundesstraßengesellschaften 1992 §1 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/17/0063
92/17/0064
92/17/0065
Rechtssatz: Mit Wirksamwerden der Verschmelzung geht die übertragende Gesellschaft als Rechtsperson unter. Die neue Gesellschaft, die ... mehr lesen...