Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Zuge eines Außerstreitverfahrens um Überprüfung eines der Antragsstellerin (als vormaliger Minderheitsgesellschafterin) von der Antragsgegnerin als übernehmender Gesellschaft gemachten Barabfindungsgebots iSd § 2 Abs 3 UmwG iVm § 225g Abs 1 AktG durch das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses (im Folgenden nur Gremium), das sich seinerseits weiterer ihm nicht angehöriger Sachverständigen bedienen kann (§ ... mehr lesen...
Begründung: Die mit dem Familiennamen des Antragstellers bezeichnete Deponie (im folgenden kurz: Deponie), deren Sicherungskosten hier strittig sind, erstreckt sich über mehrere Grundstücke. Sie ist seit 1. 2. 1990 in dem beim Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie geführten Altlastenatlas als Altlast eingetragen und wurde dort mit 13. 5. 1990 in die Prioritätsklasse 1 eingestuft. Die Deponie liegt am westlichen Rand eines der größten geschlossenen Grundwasserspeicher Eu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AktG §225g Abs1AktG §225g Abs6UmwG §2 Abs3WRG §31WRG §117
Rechtssatz: Das Gericht im hat wasserrechtlichen Verfahren einen Sachverständigen jedenfalls immer dann beizuziehen, wenn es die verläßliche Ermittlung der Sachverhaltsgrundlage erfordert. Dies gilt nicht nur für die Höhe von Ansprüchen, sondern gerade bei der Entscheidung über eine Kostenersatzpflicht nach § 31 WRG auch für die Ermittlung all jener Tatsachen, ... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...