Norm: AktG §225c Abs2AktG §225e Abs4
Rechtssatz: "Entscheidung über einen Antrag gemäß § 225c Abs 2 AktG" ist auch ein Beschluß, mit dem der Antrag als unzulässig zurückgewiesen wird. Auch in einem solchen Fall beträgt die Rekursfrist vier Wochen. Entscheidungstexte 6 Ob 199/99d Entscheidungstext OGH 29.09.1999 6 Ob 199/99d European... mehr lesen...
Begründung: Die Hauptversammlung der S***** AG vom 7. 9. 1998 beschloß mit einer Mehrheit von 9/10 des Nennkapitals die Abspaltung von Vermögensteilen zur Neugründung der N***** AG. Die Anteile an der durch die Abspaltung neu gegründeten Gesellschaft wurden den Inhabern der im Zeitpunkt des Spaltungsbeschlusses im Streubesitz befindlichen Aktien an der zu spaltenden Gesellschaft zugeteilt. Diese Aktionäre schieden im Zuge der Abspaltung aus der übertragenden Gesellschaft aus. Gl... mehr lesen...