RS OGH 1999/9/29 6Ob199/99d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1999
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Norm

AktG §225c Abs2
AktG §225e Abs4

Rechtssatz

"Entscheidung über einen Antrag gemäß § 225c Abs 2 AktG" ist auch ein Beschluß, mit dem der Antrag als unzulässig zurückgewiesen wird. Auch in einem solchen Fall beträgt die Rekursfrist vier Wochen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112536

Dokumentnummer

JJR_19990929_OGH0002_0060OB00199_99D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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