Norm
AktG §225c Abs2Rechtssatz
"Entscheidung über einen Antrag gemäß § 225c Abs 2 AktG" ist auch ein Beschluß, mit dem der Antrag als unzulässig zurückgewiesen wird. Auch in einem solchen Fall beträgt die Rekursfrist vier Wochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112536Dokumentnummer
JJR_19990929_OGH0002_0060OB00199_99D0000_001