Vertragspartner des hier gegenständlichen Verschmelzungsvertrages (Notariatsakt vom 14. September 1998) waren die LLM-GmbH (im Folgenden: Muttergesellschaft) und die Beschwerdeführerin. Gesellschafter der Muttergesellschaft waren zu diesem Zeitpunkt die M-GmbH und die B-GmbH und Co KG. Alleinige Gesellschafterin der Beschwerdeführerin (= Tochter) war die Muttergesellschaft. Die Punkte I und II des Verschmelzungsvertrages lauten: "I. Die (Muttergesellschaft) mit Sitz in Wien,... mehr lesen...